
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sonergy Elektrotechnik
Die Informationen, die Sie während des Beratungsgesprächs mit uns geteilt haben, ermöglichen es uns, eine gründliche Planung für Ihr Projekt durchzuführen. Diese umfassende Planung stellt sicher, dass Sie nach Abschluss des Projekts vollkommen zufrieden sein werden. Die Leistung der Anlage kann aufgrund von natürlichen Gegebenheiten sowie der Verfügbarkeit von Modulen variieren. Im Angebotspreis sind keine Erd- und Stemmarbeiten sowie keine Dach- und Fassadendurchbrüche enthalten.
Eigentumsvorbehalt und Angebotsannahme
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Sonergy Elektrotechnik. Das Angebot gilt als angenommen, sobald die Anzahlung auf dem Konto von Sonergy Elektrotechnik eingegangen ist. Mit Eingang der Anzahlung bestätigt der Auftraggeber, das Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und in vollem Umfang akzeptiert zu haben. Ein gesondertes schriftliches Einverständnis ist hierfür nicht erforderlich. Zusätzliche Arbeiten werden gemäß den aktuellen Material- und Regiepreisen berechnet. Es sind die in Österreich geltenden Gesetze, Normen und Regelwerke einzuhalten. Die Anlage ist nach dem Stand der Technik umzusetzen. Es kann vorkommen, dass bauliche Maßnahmen sowie Anzeigen erforderlich sind, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt wurden. Diese Maßnahmen und Anzeigen sind vom Auftragnehmer umzusetzen oder werden durch Sonergy Elektrotechnik in Rechnung gestellt. Für Fassadenmontagen sind bauseits die Fixankerpunkte gemäß OIB-Richtlinien herzustellen. Zusätzlich ist ein Nachweis eines nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet auf Basis der OVE-Richtlinie R11 zu erbringen, dass mit keiner Beeinträchtigung durch Blendung zu rechnen ist. Bei einer Traufenhöhe von über 6 Metern werden zusätzliche Krankosten nach Aufwand berechnet. Falls die Dacharbeiten länger als einen Tag dauern, ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Gerüst gemäß den Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes (Absturzsicherung laut Arbeitnehmerschutzverordnung) zur Verfügung zu stellen. Die Erweiterung des Blitzschutzes ist nicht im Angebotspreis enthalten. Im Angebotspreis sind keine Dachdeckerarbeiten enthalten, es sei denn, diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Montage der Photovoltaikanlage. Ein Schneefang ist nicht im Angebot enthalten, kann jedoch auf Wunsch von Sonergy Elektrotechnik bereitgestellt werden. Die statische Eignung der Dachkonstruktion liegt in der Verantwortung des Bauherrn und ist bauseits durch einen Ziviltechniker oder Baumeister freizugeben. Die Berechnung der Photovoltaikanlage hinsichtlich Wind- und Schneelasten erfolgt auf Basis des Einreichplans bzw. der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Pläne. Bei Abweichungen ist die Herstellung laut Planunterlagen vom Auftraggeber zu leisten. Befestigungspunkte für ein Dachsicherungssystem sind nicht im Angebot enthalten. Voraussetzung für die Montage der Photovoltaikanlage ist ein schnee- und eisfreies sowie trockenes Dach. Diese Voraussetzungen sind bauseits zu schaffen. Verzögert sich die Montage bis in die Wintermonate, behält sich Sonergy Elektrotechnik vor, die elektrischen Installationen vorzuziehen und gesondert in Rechnung zu stellen. Es kann vorkommen, dass Teile der Photovoltaikanlage Geräusche verursachen. Sonergy Elektrotechnik übernimmt keine Verantwortung für die Charakteristik und Optik der verwendeten Solarzellen. Optische Unregelmäßigkeiten und Farbschwankungen stellen keinen Mangel dar. Für die Unterstützung bei behördlichen Formalitäten ohne gleichzeitige Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaikanlage erhöhen sich die Kosten für diesen Service um EUR 500,00 zzgl. MwSt. Diese Kosten werden bei Auftragserteilung zur Errichtung der Photovoltaikanlage von der Auftragssumme abgezogen. Für die Inbetriebnahme der Anlage wird eine stabile Internetverbindung vorausgesetzt, welche bauseits zur Verfügung zu stellen ist. Sonergy Elektrotechnik übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Gewährung, Höhe oder Auszahlung von Förderungen, auch nicht nach erteilter Förderzusage. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Photovoltaikanlage wird vor Inbetriebnahme einer Erstprüfung gemäß OVE E 8101-6 unterzogen und ist anschließend alle drei Jahre durch eine Elektrofachkraft wiederkehrend überprüfen zu lassen. Nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen ist eine neuerliche Erstprüfung durchzuführen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle sind einzuhalten. ACHTUNG: Aufgrund unterschiedlicher Beurteilungen der Netzbetreiber hinsichtlich der Eignung des Zählerkastens oder der Zuleitung können zusätzliche Kosten entstehen. Das Angebot beinhaltet keinen Umbau des Zählerkastens, keine Anpassung der Vorzählersicherungseinheit sowie keine Verlegung oder Vergrößerung von Zuleitungen. Ebenso sind Umbauten im Verteilerschrank nicht enthalten. TIPP: Informieren Sie Ihre Versicherung über den Bau der Photovoltaikanlage und klären Sie die neue Versicherungssituation. Es wird empfohlen, die Erträge der Anlage regelmäßig zu kontrollieren, um eventuelle Ertragseinbußen frühzeitig zu erkennen. Sonergy Elektrotechnik bietet hierzu einen Überprüfungs- bzw. Überwachungsvertrag mit „SOcheck“ an.
Ertragsschätzung
Die Ertragsschätzung basiert auf der gemeinsam definierten Dachfläche (Ausrichtung und Neigung) und erfolgt auf Grundlage mathematischer Modellrechnungen. Tatsächliche Erträge können aufgrund von Wetterbedingungen, Wirkungsgraden der Wechselrichter oder sonstigen Einflüssen abweichen. Voraussetzung ist eine verschattungsfreie Modulfläche. Bei Modulneigungen unter 15° kann die Selbstreinigung beeinträchtigt sein. Regelmäßige Reinigung gemäß Herstellervorgaben wird empfohlen. Sonergy Elektrotechnik bietet hierzu einen Reinigungsdienst mit „SOcheck“ an.
Lieferkonditionen
Lieferung frei Baustelle. Die Materialanlieferung erfolgt vor der Montage. Die Entgegennahme der Lieferung ab Bordsteinkante obliegt dem Auftraggeber. Kontaktdaten werden zur Lieferavisierung an den Großhandel weitergegeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend geschützte Lagerflächen für Module, Unterkonstruktionen und elektronische Komponenten vorhanden sind.
Verwendung von Foto- und Bildmaterial zu Marketingzwecken (DSGVO)
Der Auftraggeber erklärt sich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zuge der Planung, Montage und Fertigstellung angefertigte Foto- und Bildaufnahmen von Sonergy Elektrotechnik unentgeltlich zu Marketing- und Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Es werden keine personenbezogenen Daten oder identifizierbaren Personen veröffentlicht, sofern hierfür keine gesonderte Einwilligung erteilt wurde. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Wird keine Verwendung gewünscht, ist dies vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Einwilligung als erteilt. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Vertragsabschluss oder Vertragserfüllung. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von Sonergy Elektrotechnik zu entnehmen.
Angebotsgültigkeit und Urheberrecht
Das Angebot ist 30 Tage gültig, freibleibend und unterliegt Materialpreis- und Kursschwankungen sowie dem Zwischenverkauf. Dieses Dokument stellt eine Planung dar und ist geistiges Eigentum von Sonergy Elektrotechnik. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Elektrotechniker laut WKO in der jeweils gültigen Fassung.